Informationen zu den verschiedenen Pflegearten
Stationäre Pflege
Bei einer stationären Pflege versorgt und betreut kompetentes Pflegepersonal Pflegebedürftige in einer speziellen Einrichtung, zum Beispiel in unseren Standorten. Im Gegensatz zur vollstationären Pflege würde bei der teilstationären Pflege die dauerhaft pflegebedürftige Person nur zeitweise betreut und versorgt, wenn z. B. berufstätige Angehörige die Pflege der Person übernommen haben.
Ausführliche Informationen zur vollstationären Pflege erhalten Sie in einem Beratungsgespräch direkt in unseren Einrichtungen. Den Link finden Sie hier:
Ambulante Pflege
Bei der ambulanten Pflege findet die Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Personen in den eigenen vier Wänden, also in vertrauter Umgebung, statt. Ausgebildete Pflegekräfte führen während regelmäßiger Besuche alle notwendigen Maßnahmen durch. Darüber hinaus erfolgt die Pflege durch Angehörige. Der behandelnde Arzt sowie die Pflegekasse legen fest, welche Maßnahmen über die Pflegeversicherung finanziert werden. Maßnahmen und Zusatzleistungen, die darüber hinausgehen sind natürlich möglich, müssen aber anderweitig finanziert werden.
Ausführliche Informationen zu diesem KerVita-Angebot, das Grundpflege, Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Pflege umfasst, finden Sie unter
Tagespflege
Dieses Angebot ist für pflegebedürftige Personen gedacht, die im Regelfall von Angehörigen betreut und versorgt werden. Die Tagespflege kann ambulant oder stationär erfolgen und springt immer dann ein, wenn die Versorgung kurzfristig nicht möglich ist, wenn die Angehörigen andere Verpflichtungen wahrnehmen müssen.
Ausführliche Informationen zu diesem KerVita-Angebot, das auch Grundpflege, Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Pflege umfasst, finden Sie unter
Hochwertige Pflege und Betreuung aus einer Hand - 24 Stunden täglich - 365 Tage im Jahr
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ähnelt der Tagespflege, erfolgt in der Regel aber über einen längerfristigen Zeitraum. Dieses Angebot ist für pflegebedürftige Personen gedacht, die normalerweise von Angehörigen betreut und versorgt werden. Die Verhinderungspflege stellt die Versorgung von pflegebedürftigen Personen durch Pflegekräfte sicher, wenn die Angehörigen, z. B. durch Krankheit, zeitweise ausfallen. Die Kosten für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen pro Jahr werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen - unter der Voraussetzung, dass die Angehörigen die Pflegeperson schon mindestens sechs Monate zuhause betreut und versorgt haben.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ähnelt der Verhinderungspflege, ist aber vorwiegend für nicht dauerhaft pflegebedürftige Personen gedacht. Dies ist z. B. der Fall wenn die Pflegebedürftigkeit nur für einen absehbaren, begrenzten, Zeitraum besteht, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Kurzzeitpflege ergänzt da, wo sich die Person noch nicht wieder selbst versorgen kann. Die Kosten für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen pro Jahr werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen.